Seit Inkrafttreten des Bayerischen Straßen- und Wegerechts im Jahr 1981 haben wir uns intensiv mit dieser Rechtsmaterie befasst. So sind wir in der Lage die maßgeblichen Probleme bei der Eintragung in die Bestandsverzeichnisse, der Widmung und der Straßenbaulast mit Ihnen zu lösen.